Unternehmen, Gesellschaften, Firmierung – notarielle Tätigkeit

Ein Unternehmer, vielleicht auch aus der Berliner Startup-Szene, muss sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen. Dabei ist es empfehlenswert, die rechtlichen Fragen und damit die der  möglichen Gesellschaftform, die der Kapitalaufbringung und eventueller späterer Kapitalerhöhungen, die Struktur der Gesellschafter, die Vertretungsregelungen und weitere zahlreiche Dinge im Augen zu haben.

Hier sollte professioneller Rat am Anfang eingeholt werden, damit die Strukturen so mit dem Notar kreiert werden, dass der spätere geschäftliche Verlauf gewährleistet ist. Wenn eine Gesellschaftsform geschaffen ist, die dem Anspruch gerecht wird, kann die unternehmerische Tätigkeit besser entfaltet werden und Energie und Kraft können darauf verwandt werden.

Es sollte also möglichst frühzeitig die optimale Rechtsform gefunden werden, damit die unternehmerische Tätigkeit danach umso effektiver entfaltet werden kann. Dabei können und sollten Fragen gut und gerne mit dem Notar besprochen werden, da hier sinnvolle Empfehlungen für ein erfolgreiches Geschäft das Beste sind.

Da Notare regelmäßig keine steuerliche Beratung geben, empfiehlt es sich auch, Fragen hinsichtlich der Gesellschaftsform mit dem Notar und einem Steuerberater zu erörtern.

Genauso wichtig ist die Frage der Haftung.

Was ist die Firma? Die Firma ist der Name unter der das Geschäft betrieben, also firmiert wird. Unter dieser Firma erfolgten auch eine Eintragung im Handelsregister. Auch hier können Fragen vorab mit dem Notar erörtert werden, damit hinsichtlich der Firmierung funktionierende Ideen umgesetzt werden, die dann nicht später kostenträchtig korrigiert werden müssen.

Ebenso können mögliche Nachfolgeregelungen besprochen und umgesetzt werden.

Beispielhafte notarielle Tätigkeiten

Gesellschaftsform Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten hinsichtlich der Gesellschaftsformen für Geschäfte. Vorab stehen meist die Frage der Haftung, der Kosten und der Struktur der Gesellschaft im Raum, die regelmäßig an einen Notar herangetragen werden. Ebenso sind steuerliche Fragen mit einem Steuerberater zu erörtern. Dabei wird zunächst zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Personengesellschaften Sind beispielhaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft), die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), GmbH & Co. KG etc.
Kapitalgesellschaften Sind beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft, die UG (haftungsbeschränkt) etc.
Gründung Zunächst muss eine Gesellschaft gegründet werden, damit sie dann für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung steht. Hier unterstützen Notar bei der Anmeldung zum Handelsregister, weist auf Haftungsproblematik hin und kann bei der Umsetzung der Gesellschaftsstruktur hilfreich sein.
Firma Stellt den Namen dar, unter der „firmiert“ wird, also die Geschäfte tatsächlich geführt werden. Auch hier gibt es Bestimmungen, die beachtet werden müssen, um nicht später korrigieren zu müssen, wenn bereits Kosten verursacht wurden.
Handelsregister In das Handelsregister müssen Gesellschaften eingetragen werden, so dass Meldungen, Mitteilungen dem Handelsregister gegenüber erklärt werden müssen. Hier empfiehlt es sich, durch die Zusammenarbeit mit einem Notar Rückfragen und damit Zeitverluste möglichst gering zu halten.
Verkauf von Unternehmensanteilen Oftmals ist ein Verkauf von Unternehmensanteilen gewünscht, sei es im Erfolg oder in der Krise. Auch hier gibt es viele Umstände abzuwägen, die mit notarieller Hilfe umgesetzt werden können.
Umwandlungsrecht Im Jahr 1995 ist das Umwandlungsgesetz in Kraft getreten (UmwG) welches unter dem Begriff „Umwandlung“ grundsätzlich alle Möglichkeiten der Umstrukturierung eines Unternehmens erfasst. Aus steuerlicher Sicht erfasst der Begriff „Umwandlung“ alle Vorgänge, die vom Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) umfasst sind, beispielsweise auch Einbringungsvorgänge. Das Gesetz ermöglicht neben der Verschmelzung, den Formwechsel, die Vermögensübertragung und die Möglichkeit der Spaltung.
Unternehmensnachfolge Ob zu Lebzeiten im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge, die gemächliche Etablierung der nächsten Generation durch deren Heranführung an das Unternehmen wie auch für den Fall des Todes im Wege der Erbfolge. Die Unternehmensnachfolge ist die Schnittmenge mit dem Erbrecht und sollte von Unternehmern zur erfolgreichen Weitergabe der Geschäftsanteile und Fortführung des Geschäftsbetriebes innerhalb der nächsten Generation bedacht werden.
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